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Aktuelle Positionen der KPÖ zur rechtlichen Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern

  • Dienstag, 12. September 2006 @ 15:27
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Aktuell In der Frage der Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und TransGender-Personen fordert die KPÖ ein Ende der Diskriminierung und eine völlige rechtliche Gleichstellung statt halbherziger Kompromisse. Österreich und insbesondere die schwarz-blau-orange Bundesregierung hinken bei diesem Thema gesellschaftspolitischen Entwicklungen mindestens zehn Jahre hinterher. Zuletzt hat die KPÖ während ihres 33. Parteitag am 4./5. Dezember 2004 in Linz/Ebelsberg zu diesem Themenbereichen wieder mehrere Stellungnahmen verabschiedet. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Positionen und Forderungen. (Alle Stellungnahmen im vollen Wortlaut finden sich unter www.redout.kpoe.at)


1.) Rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen PartnerInnenschaften

Die KPÖ fordert:

- Öffnung der standesamtlichen Ehe auch für gleichgeschlechtliche PartnerInnenschaften

- Gleicher Rechtsschutz für unverheiratete gleichgeschlechtliche PartnerInnen wie bei heterosexuellen nichtehelichen Lebensgemeinschaften

- Gleichzeitige umfassende Modernisierung des Ehe- und Familienrechts

Alles andere wäre für uns kein Abschaffen sondern ein Fortschreiben von Diskriminierungen. Die Einführung eines eignes Rechtsinstituts NUR für Lesben und Schwule (wie die von der SPÖ vorgeschlagene \"Eingetragene Partnerschaft\") sehen wir als ein Abqualifizieren von gleichgeschlechtlichen PartnerInnenschaften als \"Ehe 2. Klasse\" denen \"notgedrungen\" ein gewisses Minimum an Rechten zugestanden, die völlige Gleichstellung aber weiterhin verwehrt wird.

Anmerkung: Mittlerweile (Herbst 2006) konnten sich sowohl Grüne als auch SPÖ dazu durchringen, neben ihren Varianten Eingetragene Partnerschaft (SPÖ) und \"ZIP\" (Grüne) auch die Öffnung der \"klassischen\" Zivilehe für gleichgeschlechtliche PartnerInnenschaften zu fordern. Erfreulich.


2.) TransGender-Personen: Schutz vor Diskriminierung schaffen - bestehende rechtliche Diskriminierungen beseitigen

Insbesondere unterstützt die KPÖ folgende Forderungen:

- Das Recht auf freien Ausdruck der eigenen Geschlechtlichkeit und Schutz vor Diskriminierung

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Wahl des eigenen Geschlechts und auf den uneingeschränkten Ausdruck aller geschlechtlichen Empfindungen. Das Leben einer solchen Entscheidung darf nicht zu Diskriminierungen in Alltag und Beruf führen. Wir fordern die Bundesregierung auf endlich ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetzes zu schaffen, auf dessen Basis sich auch TransGender-Personen gegen sexistische Belästigungen und Diskriminierungen wehren können.

- Das Recht auf freie Namenswahl

Nach geltendem Recht ist es in Österreich nicht möglich einen Vornamen zu wählen, der nicht dem \"offiziell\" in der Geburtsurkunde eingetragenen entspricht. Wer offiziell einen anderen Vornamen führen möchte, kann dies erst nach Zwangstherapie und einer geschlechtsangleichenden Operation - eine Regelung die an der Lebensrealität vieler TransGender-Personen, die ein anderes Geschlecht bereits vor oder ganz ohne geschlechtsangleichende Operation leben, vorbeigeht. Die KPÖ unterstützt daher die Forderung nach dem Recht zur eigenverantwortlichen freien Wahl des Vornamens.

- Streichung der Geschlechtsdeklarationen in amtlichen Ausweisen

In amtlichen Dokumenten und Lichtbildausweisen wird immer noch das staatlich zugewiesene Geschlecht ausgewiesen. Damit werden viele Transgender gezwungen eine Geschlechtlichkeit zu deklarieren, die ihrer Lebenspraxis widerspricht.
Die Gleichheit aller - ungeachtet ihres Geschlechtes - ist eine Grundlage des modernen Rechtstaats; die Angabe eines staatlich festgestellten Geschlechts in amtlichen Dokumenten ist aus unserer Sicht daher ein Anachronismus, dessen Beseitigung längst überfällig ist. Wir fordern daher die ersatzlose Streichung der Geschlechtsdeklarationen in amtlichen Ausweispapieren.


3.) Die KPÖ unterstützt die Forderung nach einem umfassenden und wirkungsvollen Antidiskriminierungsgesetz.

Die österreichische Bundesregierung hat die Frist zur Schaffung eines Antisdiskriminierungsgesetzes im Jahr 2003 tatenlos verstreichen lassen obwohl ein Entwurf des Bolzmann-Institutes für Menschenrechte für ein solches Gesetz bereits mehr als zwei Jahre lang vorlag. Nach der Klage der EU-Kommission gegen Österreich präsentierte die schwarz-blaue Bundesregierung das \"Bundesgesetzes über die Gleichbehandlung\", das nur ein absolutes Minimum der EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt, in weiten Teilen lückenhaft ist und von allen betroffenen NGOs entschieden abgelehnt wird. Während wir uns der eingeschränkten Wirkung solcher Antidiskriminierungsgesetze durchaus bewusst sind, ist es trotzdem ein Skandal, daß die schwarz-blaue Bundesregierung hier wiederum nur unter internationalen Druck bereit ist, wenigstens Mindeststandards zu erfüllen.

Die KPÖ fordert:

- Ein umfassendes Antisdiskriminierungsgesetz auf Basis des bereits unter Mitwirkung zahlreicher NGO`s erarbeiteten Entwurfs des Ludwig-Bolzmann Instituts

- Die Einrichtung von flächendeckenden Antidiskriminierungs-Stellen, die den Betroffenen mit Beratung und Verfahrenshilfe zur Seite stehen