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Justiz auf antifaschistischen Verfassungsauftrag hinweisen

  • Dienstag, 23. Juli 2013 @ 23:38
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Aktuell "Ab mit den Schwuchteln hinters Voest-Gelände": Freispruch für FPÖ-Politiker. Die KPÖ Oberösterreich kritisiert das Urteil und ortet auffallende Milde der Justiz Die KPÖ-Oberösterreich bekräftigt und unterstützt die Kritik des Mauthausen Komitees (MKÖ) sowie des OÖ Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus an den Fehlentscheidungen und Versäumnissen der Strafjustiz bei rechtsextremen und rassistischen Delikten. Ein jüngstes Beispiel ist nach Meinung der KPÖ der Freispruch des FPÖ-Gemeindevorstandes von Kirchschlag, Wolfgang Kitzmüller, vom Vorwurf gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen zu haben mit der lapidaren Begründung, das Landesarchiv habe Kitzmüller bescheinigt nicht wissen zu müssen, dass auf dem Gelände der Voest in der NS-Zeit ein Außenlager des KZ Mauthausen existierte.

Kitzmüller hatte am 18. Jänner 2013 im Zusammenhang mit der Entschuldung des Vereins HOSI-Linz auf der Facebook-Seite der FPÖ-Linz die folgende Aussage gepostet: „Ich hab’s schon mal zum Ausdruck gebracht: ab mit den Schwuchteln hinters VOEST-Gelände“. Die KPÖ hatte daraufhin Anzeige wegen Verdacht auf Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz und Gutheißung der vom NS-Regime betriebenen Verfolgung von Homosexuellen erstattet.

„Wenn Kitzmüller nunmehr amtlich bescheinigt wird keine Kenntnis über das KZ-Nebenlager und damit wohl auch über Vergasungen von Homosexuellen im KZ Mauthausen haben zu müssen fragt sich freilich, warum er ausgerechnet das „Gelände der Voest“ für seinen Sager verwendete“, meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner. Zumindest hätte das Gericht Kitzmüller eine Diversion etwa durch Kurse an der Linzer Universität und Besuche des KZ Mauthausen verordnen können, wie sie etwa Aussteigern aus der Nazi-Szene eingerichtet wurde.

Im Bereich der heutigen Voest, der damaligen Hermann-Göring-Werke, befand sich in den Jahren zwischen 1938 und 1945 bekanntlich ein Außenlager des Konzentrationslagers Mauthausen in welchem während des 2. Weltkriegs rund 40.000 Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter inhaftiert waren. Wie allgemein bekannt ist wurden vom NS-Regime Homosexuelle nicht nur diskriminiert und verfolgt, sondern auch in Konzentrationslagern inhaftiert und gezielt ermordet.

Diese auffallende Milde der Justiz im Fall Kitzmüller reiht sich in die zahlreichen vom MKÖ und dem Antifa-Netzwerk angeführten Fälle ein, bei denen wegen rechtsextremer Äußerungen und Aktivitäten von FPÖ-Funktionsträgern bis zu deklarierten Neonazis oft beide Augen zugedrückt werden. Ganz davon abgesehen, dass es oft Jahre dauert bis unter dem massiven Druck der antifaschistischen Bewegung überhaupt Anklage erhoben wird.

Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) wird auch in dieser Hinsicht ihrer Aufgabe nicht gerecht, kritisiert die KPÖ „Die Rolle der Justiz aus aufklärungsbedürftig und muss auf den klaren antifaschistischen Verfassungsauftrag entsprechend Verbotsgesetz und Staatsvertrag hingewiesen werden“, so Furtlehner abschließend.