Vom Sommerloch zur Endlosdiskussion?
- Samstag, 30. Oktober 2004 @ 16:46
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Österreich hat bisher mit dem "Gleichbehandlungsgesetz" zwei Eu-Richtlinien umgesetzt (bzw. umzusetzen müssen). Aber auch hier glaubte man es nicht so genau nehmen zu müssen und bietet somit genug Angriffsfläche für weitere Klagen.
Bei den beschriebenen Richtinien handelt es sich um die Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (2000/78/EG) sowie die Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungs-grundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (2000/43/EG). Die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse verbietet Rassendiskriminierung in zahlreichen Bereichen, einschließlich Zugang zu Arbeitsplätzen, Arbeitsbedingungen, Bezahlung, Bildung, Zugang zu Waren und Dienstleistungen und Sozialschutz. Die Rahmenrichtlinie für Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf verbietet Diskriminierung aus Gründen des Alters, einer Behinderung, der Religion oder der Weltanschauung und der sexuellen Orientierung im Bereich der Beschäftigung und der Berufsausbildung.
Die österreichische Bundesregierung wird sich schneller als ihr lieb ist, wieder mit dem Thema Gleichstellung beschäftigen müssen. Ob schweigen und relativieren dabei erfolgreiche Strategien sind?