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Antrag zur Ausdehnung arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen auf Sexarbeiter/innen

  • Montag, 6. Dezember 2004 @ 20:08
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Positionen Der 33. Parteitag der KPÖ (4./5. Dezember 2004 in Linz) hat auf Antrag der Parteigruppe Red:out! folgende Stellungnahme als Diskussionsgrundlage für die weitere Debatte beschlossen:

"Ausdehnung arbeitsrechtlicher Schutzbesimmungen auf Sexarbeiter/innen"
Die KPÖ fordert die Annerkennung von Sexarbeit als Arbeit sowie die Schaffung bundesweit einheitlicher gesetzlicher Regelungen.

Allein in Wien arbeiten in diesem Sektor legal 600 Frauen, 6-7000 jedoch illegal. Über zwei Drittel davon sind MigrantInnen die sich einer doppelten und dreifachen Diskriminierung ausgesetzt sehen. Es kann nicht angehen, dass einer ganzen Gruppe von Erwerbstätigen - nicht zufällig mehrheitlich Frauen - grundlegende ArbeitnehmerInnen-Rechte und soziale Absicherung verweigert werden.

Das Anfang 2004 beschlossene neue Wiener Prostitutionsgesetz zeigt erneut, wie weit auch eine rot-grüne Landesregierung davon entfernt ist, auch nur minimalen arbeitsrechtlichen Schutz für die Betroffenen zu schaffen. Patriarchale Mythen und Vorurteile prägen anscheinend immer noch das Bild dieses Gewerbes in der Öffentlichkeit. Erschwert wird eine sachliche Diskussion über dieses Thema auch durch die oftmals in der öffentlichen Debatte vorgenommene Konotation von Prostitution und Menschenhandel.

Hier bedarf es einer klaren Unterscheidung: Sexarbeit einerseits und Menschenhandel in Verbindung mit sexueller Ausbeutung anderseits müssen klar getrennt werden: Die KPÖ wendet sich unmissverständlich gegen jede Form der Bagatellisierung des Menschenhandels und damit verbundener sexueller Ausbeutung und Gewalt. Weltweit und auch in Österreich sind Frauenhandel und Zwangsprostitution ein Teil des Geschäfts mit der Prostitution. Neben der Verbesserung der rechtlichen Situation der selbständig tätigen SexarbeitInnen müssen auch wirksame Maßnahmen gesetzt werden, die den Schutz von Opfern der Zwangsprostitution verbessern und ihnen ermöglichen sich effektiv zu wehren ohne anschließend erneut Opfer "staatlicher" Repressionen zu werden.

Diese Notwendigkeit darf jedoch nicht der Forderung entgegenstehen, endlich die rechtliche und soziale Absicherung für diejenigen SexarbeiterInnen zu schaffen, die ihrer Arbeit nicht unter diesen extremen Formen der Ausbeutung nachgehen sondern für die die Sexarbeit eine oder manchmal auch die einzige Möglichkeit ist, einer Erwerbsarbeit nachzugehen.

Im Gegenteil: die Anerkennung von Sexarbeit als Arbeit ist für uns eines der Mittel die gegen bestehende Ausbeutungs- und Abhängigkeitsverhältnisse wirken. Das bis dato praktizierte Abdrängen in die Illegalität, die rechtliche Grauzone, in der sich SexarbeiterInnen bewegen wenn sie ihrer Arbeit "legal" nachgehen wollen, dient den Freiern und nicht dem Schutz der Frauen. Die Anerkennung der Prostitution als Arbeit ist notwendig und überfällig.

Die KPÖ fordert daher:

- Anerkennung der Sexarbeit als Arbeit

- Zugang zur Pflichtversicherung und öffentlichen Gesundheitsversorgung für SexarbeiterInnen sowie zu Leistungen der Arbeitslosen- und Pensionsversicherung

- Eine Niederlassungsamnestie für die bereits jetzt in Österreich in der Sexarbeit tätigen MigranntInnen

- Bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen für die Sexarbeit

- Vollständige Entkriminalisierung der gleichgeschlechtlichen Sexarbeit

Darüber hinaus sind gemeinsam mit den Betroffenen Alternativen zu den jetzt vorgeschriebenen Zwangsuntersuchung zu erarbeiten.

Begründung:

Im wesentlichen gab und gibt es zwei feministische Zugänge zum Thema Prostitution: Einerseits die Analyse der Prostitution als pathologischen Auswuchs des Patriarchat und daraus folgend die Forderung nach ihrer Abschaffung. Innerer Widerspruch dieser Analyse bleibt jedoch, das hier (unbeabsichtigt) die in der Sexarbeit tätigen Frauen als Objekte patriarchaler Herrschaft betrachtet und nicht als selbstständig handelnde und entscheidende Subjekte respektiert werden und das - bei aller berechtigten Kritik an patriarchalen Herrschaftsstrukturen - als Konsequenz kein gangbarer Weg zur Lösung alltäglicher Probleme und Diskriminierungen der SexarbeiterInnen aufgezeigt wird. Der zweite Zugang will aus einem feministischen Engagement heraus oder als BetroffenEr die Arbeits- und Lebensbedingungen von SexarbeiterInnen verbessern und formiert sich seit den frühen 80er-Jahren als "Sex Workers Rights Movement". In dessen Zentrum steht der Kampf um die Anerkennung von Sexarbeit als normales Gewerbe mit gleichwertigen Rechten und Pflichten um so die konkreten Arbeitsbedingungen und den Status von Sexarbeiterinnen zu verbessern.

Wir sind der Überzeugung, dass Patriarchatskritik einerseits und der Kampf für die Verbesserung der konkreten Arbeitsbedingungen von SexarbeiterInnen sich hier nicht antagonistisch gegenüberstehen. Prostitution/Sexarbeit sind gesellschaftliche Realitäten. Die berechtigte Kritik an patriarchalen Herrschaftsstrukturen darf uns nicht daran hindern ausreichende rechtliche und soziale Absicherung für SexarbeiterInnen zu fordern.
Inwieweit es eine emanzipatierte Sexarbeit überhaupt geben kann, ist ein sexualpolitischer Diskurs der sicher noch zu führen ist; er kann und darf uns aber nicht den Blick auf die Lebensrealitäten einer bislang diskriminierten Gruppe von ArbeitnehmerInnen versperren.

Zur momentanen rechtlichen Situation: Prostitution ist in Österreich grundsätzlich nicht verboten. Allerdings verstößt Prostitution laut Gesetz "gegen die guten Sitten" - mit praktischen Auswirkungen: bezahlt z.B. ein Kunde nicht, ist er von der/dem SexarbeiterIn nicht klagbar, da es sich bei dem Vertrag zwischen einer Prostituierten und ihrem Kunden um einen "sittenwidrigen Vertrag"(1) handelt. Der Kunde hat in der Regel keinen Nachteil, wenn er nicht zahlt. Andererseits müssen Prostituierte, die legal arbeiten wollen und können gleich wie andere selbstständig Erwerbstätige Steuern zahlen (und sich selbst versichern). Fast völlig ungeschützt sind die in der Sexarbeit tätigen MigrantInnen, die laut seriösen Schätzungen mehr als 2/3 der SexarbeiterInnen in Österreich ausmachen (2).
Wir fühlen uns nicht verpflichtet, die "heilige Familie" oder die "guten Sitten" zu verteidigen - wir stehen auf Seiten derer die als ArbeitnehmerInnen ihre Rechte fordern.



Anmerkungen:
(1) Entscheidung des OGH aus dem Jahre 1989.
(2) Angaben von SILA
(3)Verstoß gegen die Regelungen betreffend die Prostitution als Ausweisungsgrund
Fremdengesetz 1997, § 33 Abs. 2 Zi. 3