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Harte Arbeit - Keine Rechte: Sexarbeit in Österreich

  • Dienstag, 12. September 2006 @ 15:45
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Aktuell Ob man Sexarbeit als Arbeit, also als Erwerbstätigkeit, ansieht oder nicht, ist keine Frage der Moral - sondern eine der grundlegendsten Arbeitsrechte und vor allem eine der sozialen Absicherung. Leider wird eine sachliche Diskussion über Sexarbeit immer noch von Mythen und Vorurteilen geprägt. Hinzu kommt die in der öffentlichen Debatte oft vorgenommene Verbindung von Prostitution mit Menschenhandel. Hier muss unterschieden werden zwischen Sexarbeit einerseits und Menschenhandel in Verbindung mit sexueller Ausbeutung anderseits, ohne dass letzteres in irgendeiner Form bagatellisiert wird. Neben der Verbesserung der rechtlichen Situation der selbständig tätigen SexarbeitInnen müssen auch wirksame Maßnahmen gesetzt werden, die den Schutz von Opfern der Zwangsprostitution verbessern und ihnen ermöglichen sich effektiv zu wehren ohne anschließend erneut Opfer staatlicher Repressionen zu werden.

Die Anerkennung von Sexarbeit als Arbeit ist eines der Mittel, die gegen bestehende Ausbeutungs- und Abhängigkeitsverhältnisse wirken. Das bis dato praktizierte Abdrängen in die Illegalität, die rechtliche Grauzone, in der sich SexarbeiterInnen bewegen, wenn sie ihrer Arbeit \"legal\" nachgehen wollen, dient den Freiern und nicht dem Schutz der Frauen und Männer, die in diesem Sektor tätig sind. Die Anerkennung der Prostitution als Arbeit ist allein deswegen notwendig und überfällig.

Zur momentanen rechtlichen Situation: Prostitution ist in Österreich grundsätzlich nicht verboten. Allerdings verstößt sie laut Gesetz \"gegen die guten Sitten\". Das hat auch praktische Auswirkungen: bezahlt z.B. ein Kunde nicht, ist er von der/dem SexarbeiterIn nicht klagbar, da es sich bei dem Vertrag zwischen einer/einem Prostituierten und ihrem/seinem Kunden um einen \"sittenwidrigen Vertrag\" handelt. Der Kunde hat in der Regel keinen Nachteil, wenn er nicht zahlt. Andererseits müssen Prostituierte, die legal arbeiten wollen und können gleich wie andere selbstständig Erwerbstätige Steuern zahlen (und sich selbst versichern) - hier scheint der \"sittenwidrige\" Erwerb des Einkommens den Fiskus ziemlich kalt zu lassen. Fast völlig ungeschützt sind die in der Sexarbeit tätigen MigrantInnen, die laut seriösen Schätzungen mehr als 2/3 der SexarbeiterInnen in Österreich ausmachen.
Insgesamt besteht in Österreich in der Prostitutionsgesetzgebung ein wildes nebeneinander von Bundes- und Landesgesetzen, die teilweise zueinander in Widerspruch stehen. So ist z.B. in Vorarlberg theoretisch die Prostitution (außerhalb von behördlich genehmigten Bordellen, von denen es jedoch kein Einziges gibt) gänzlich verboten, Tirol verbietet immer noch die gleichgeschlechtliche Prostitution. In Summe laufen alle Bestimmungen und Verordnungen auf eines hinaus: sie dienen fast ausschließlich dem Schutz der Freier bzw. dem Schutz der \"anständigen Öffentlichkeit\" vor der Prostitution, nicht aber dem Schutz oder der rechtlichen Absicherung der SexarbeiterInnen. Eine Trendwende ist auch in der neueren Gesetzgebung nicht erkennbar. Den Preis für die vorherrschende Doppelmoral, einerseits die Tätigkeit von SexarbeiterInnen als \"sittenwidrig\" oder unmoralisch zu verurteilen, anderseits stillschweigend den offensichtlich vorhandenen Bedarf nach sexuellen Dienstleistungen zu akzeptiert, zahlen weiterhin die betroffenen Frauen und Männer.

Wir fühlen uns nicht verpflichtet, die \"heilige Familie\" oder die \"guten Sitten\" zu verteidigen - wir fordern daher:

- Anerkennung der Sexarbeit als Arbeit

- Zugang zur Pflichtversicherung und öffentlichen Gesundheitsversorgung für SexarbeiterInnen sowie zu Leistungen der Arbeitslosen- und Pensionsversicherung

- Eine Niederlassungsamnestie für die bereits jetzt in Österreich in der Sexarbeit tätigen MigranntInnen

- Bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen

- Vollständige Entkriminalisierung der gleichgeschlechtlichen Sexarbeit