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Sexualität und Revolution (Archiv/2001)

  • Samstag, 13. Januar 2007 @ 20:51
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Archiv Im Zuge seiner Auseinandersetzung mit missverstandenen „Theorien der sexuellen Revolution“ und bürgerlichen Fehldeutungen ist der marxistischer Wissenschafter Walter Hollitscher dem Zusammenhang von Sexualität und Gesellschaft, Klassenkampf und sozialistischer Revolution auf der Spur

von Manfred Mugrauer / erschienen in UNITAT Nr. 3/2001 Sexualität und Revolution

Im Zuge seiner Auseinandersetzung mit missverstandenen „Theorien der sexuellen Revolution“ und bürgerlichen Fehldeutungen ist der marxistischer Wissenschafter Walter Hollitscher dem Zusammenhang von Sexualität und Gesellschaft, Klassenkampf und sozialistischer Revolution auf der Spur

von Manfred Mugrauer

Walter Hollitscher (1911-1986) – marxistischer Theoretiker, Publizist und Volksbildner – war ein enzyklopädischer Denker, der mit einer Vielzahl und Vielfalt seiner Vorträge und Publikationen wesentliche Beiträge zur Entwicklung des wissenschaftlichen Denkens leistete. Seine Aufmerksamkeit galt allgemeinphilosophischen und speziellen Fragen der Naturwissenschaften, Biologie, Psychologie und Medizin, ferner hat H. mehrere Beiträge für ein marxistisches Verständnis der Religion, des Friedenskampfes und der Ideologie erarbeitet. Seine Auseinandersetzungen erstreckten sich auf die Bereiche Ökologie, Anthropologie, Ethologie (Verhaltensforschung) und auch Sexualität. In letzterer Hinsicht ist vor allem die 1975 im Berliner Akademie-Verlag erschienene überarbeitete Neuausgabe seiner Broschüre „Sexualität und Revolution“ (1973) unter dem Titel „Der überanstrengte Sexus“ von Bedeutung.

H.s Buch erschien damit in einer Zeit, in der die im Kampf gegen bürgerliche Prüderie und Doppelmoral – v.a. (im Anschluss an Wilhelm Reich) in der antiautoritären und StudentInnenbewegung – aufgekommene Illusion zerstört wurde, wonach die „sexuelle Revolution“ die kapitalistische Gesellschaft, die Macht der Herrschenden – weil sie sich auch auf sexuelle Unterdrückung stütze – ins Wanken bringe. Diese (in den Worten von W. F. Haug) „naive Verbindung von Sexualität und Befreiung“ resultierte v.a. aus dem Irrtum, „das Sexuelle sei eindeutig auf der Seite der Befreiung, eine feste Instanz derselben“./1/

Enttabuisierung und Kommerzialisierung

Tatsächlich war zur Zeit der Veröffentlichung das „erreichte Maß an gefallenen ´Tabus´, zerstörten Schranken, aufgehobenen Hemmungen (...) vermutlich größer, als es selbst die optimistischsten Sexualreformer(Innen) erträumten und erwarteten“. Doch „die kapitalistische Gesellschaftsordnung“, so H., „weit davon entfernt, sich durch bloße Negierung der etablierten Sexualmoral gefährdet zu fühlen, macht daraus ein blühendes Geschäft, dessen Waren sie hemmungslos propagiert“ (12). Die „sexuelle Revolution“, an anderer Stelle als „sexuelle Scheinrevolution“ bezeichnet (87), hat damit zur Kommerzialisierung, zum Geschäft mit der Sexualität geführt, v.a. zur „Vermarktung der Frau zum Libido-Objekt“ (13). „Weit davon entfernt, systemsprengend zu wirken, den Kapitalismus zu gefährden oder gar aufzuheben, wird die Enttabuisierung der Sexualität und die sich daraus ergebende Erweiterung der Sexploitation in der bürgerlichen Gesellschaft zu einem Mittel erweiterter Kapitalverwertung, zu erweiterter Reproduktion der Kapitalverhältnisse im staatsmonopolistisch gewordenen Kapitalismus ausgenutzt“./2/

H. ging es dabei nicht darum, dass die sexuelle Enttabuisierung – weil sie vermarktet wird und eine das staatsmonopolistische System stabilisierende Funktion auszuüben vermag – nicht auch ein Moment des Kampfes der progressiven Kräfte der Gesellschaft um eine sozialistische Ordnung sei könne. Jedoch tritt sie dann „im Rahmen des Klassenkampfes nicht als bloßes Negat, sondern als konstruktives, emanzipatorisches Moment zur Überwindung des die zwischenmenschlichen Beziehungen bestimmenden kapitalistisches Wolfgesetzes auf“ (17).

Bio(psycho)soziale Einheit Mensch

H.s Augenmerk gilt den biologischen, gesellschaftlichen und sozialen Bedingungen menschlicher Sexualität. Indem er die sozialen Charakteristika der von ihm (in Anschluss an Marx) so bezeichneten „Liebesverhältnisse“/3/ als bestimmend hervorhebt, sie demgemäß als durch die gesellschaftlichen Verhältnisse bestimmt und damit ständigem Wandel unterworfen sieht, wendet er sich gegen zwei Einseitigkeiten: „gegen ihre vor allem auf Zeugnisse der Verhaltensforschung gestützte Reduktion aufs Tierische, ´rein´ Biologische; und gegen die vulgärsoziologische Auffassung, dass Probleme der Sexualität in völliger Abstraktion von ihren biologischen Grundlagen diskutiert werden könnten“ (19). Kritisiert wird gleichermaßen die Biologisierung des Menschen und der Sexualität „zur Rechtfertigung reaktionärer Normen der gesellschaftlichen Geschlechtsverhältnisse“/4/ wie jener Standpunkt, gewisse biologische Merkmale zu „soziologisieren“: „weder der Biologismus noch der Psychologismus – die psychologische Erklärung der Geschichte – noch der (...) Soziologismus – die abstrakt-unhistorische Auffassung der Geschichte – vermögen das reale Leben der Menschen in seiner Vielfältigkeit kausal zu begreifen, auch nicht die realen sexuellen Lebensverhältnisse“ (38).

H. hebt vielmehr auf die „komplizierte Verflechtung biologisch und gesellschaftlich bedingter Komponenten menschlichen Sexualverhaltens“ (20) ab, darauf, die „sexuellen Lebensäußerungen und Beziehungen als biologisch angelegt, dabei jedoch sozial ´aufgehoben´ zu verstehen, sie in ihrem verstehbaren Verhältnis zu den unterdrückenden wie den besitzenden gesellschaftlichen Kräften der Gegenwart zu begreifen“ (10). Im Grunde ging es bei H.s Charakterisierung des Menschen als „biosoziales Wesen“ darum, was in der späteren sexuologischen DDR-Forschung den Kern des Konzepts „biopsychosoziale Einheit Mensch“ ausmachte, eines Konzepts, dem auch heute noch größte Bedeutung, v.a. in Auseinandersetzung mit dekonstruktivistischen Ansätzen zukommen könnte.

Liebesverhältnisse im Sozialismus/Kommunismus

Als „gemeinsame Achillesferse“ dieser drei von H. kritisierten Herangehensweisen macht er die Tatsache aus, dass sie „vom ´Menschen an sich´ (...) als einem fixen unveränderlichen Wesen (...), von einem ´abstrakten Menschen´“ ausgehen (39). Dieser unhistorischen Auffassung vom Menschen stellt H. das Basis/Überbau-Theorem des Historischen Materialismus entgegen. In Abwandlung einer Marxschen Feuerbach-These stellt er klar, dass auch das „sexuelle Wesen (...) kein dem einzelnen Individuum innewohnendes Abstraktum“ sei (41). Es gehe darum, der „gesellschaftlichen Entwicklung (k)eine geschichtlich invariant aufgefaßte Sexualität unter(zu)schieben“ (42), vielmehr unterliege die Sexualität einem historischen Wesenswandel, ihr gesellschaftlicher Charakter, ihre Kulturform wird so zu ihrer eigentlichen „Natur“. H. fällt dabei auch nicht auf eine vulgär-ökonomistische Lesart des Basis/Überbau-Konzepts und entsprechend mechanistisch verengte Abhängigkeitsbeziehungen der sexuellen von den ökonomischen Verhältnissen herein, sondern geht davon aus, dass „tiefgreifende Änderungen in den ökonomischen Verhältnissen (...) nicht sofort Veränderungen in den institutionalisierten Formen der Sexualität hervor(bringen)“ (34). Vielmehr handle es sich bei der „sexuellen Sphäre des gesellschaftlichen Lebens“ um eine Sphäre mit relativer Selbständigkeit, deren „Beziehung (...) zur ökonomischen Basis (...) keine direkte, unmittelbare“ ist (42/43).

Diese Erwägungen besitzen weitreichende Bedeutung für die Gestaltung künftiger „Liebesverhältnisse“ im Sozialismus und Kommunismus: es sei dabei kaum davon auszugehen, dass die „Organisationsformen der sexuellen Beziehungen (...) sich von Gesellschaftsformation zu Gesellschaftsformation in derselben einschneidenden Weise wie jeweils die Produktionsverhältnisse (wandelten)“ (43). Insofern gebe es auch „keine Emanzipationsautomatik im Sozialismus“./5/ Erforderlich sei die Aufhebung von Ehe und Familie als Zwangsgemeinschaft, das „Absterben patriarchaler Familienbeziehungen“ (114), wobei die „psychologisch-moralischen Männerherrschafts-Voreingenommenheiten“ (67) schwerer zu überwinden seien als die bereits währende Aufhebung der Familie als ökonomische Einheit. Erst mit der Revolutionierung der Geschlechterbeziehungen eröffne sich die Perspektive einer allseitigen Vermenschlichung der Liebesbeziehungen.

Undialektische Negation

In diesem Zusammenhang weist H. – im Anschluss an Lenins Kritik der „Glas-Wasser-Theorie“ und in Abgrenzung zu VertreterInnen einer solcherart verkürzten Dialektik, die sich die Zukunft der „Liebesverhältnisse“ mehr nach dem Modell der Urgesellschaft vorstellten – auf einen bedeutenden Aspekt hin: zum einen seien im Kommunismus die „Liebesverhältnisse“ solche zwischen im gesamten vorhergegangenen Geschichtsprozess entwickelten Individuen, zum anderen sei es „überhaupt zu simpel und eben nicht historisch-konkret, sondern formal-abstrakt gedacht, sich den Übergang zu sozialistischen und kommunistischen Verhaltensweisen als die jeweils direkte konträre Negation bürgerlicher vorzustellen“ (76). Die neuen „Liebesverhältnisse“ sollten daher die individuelle Geschlechtsliebe nicht als schlechtes, reaktionäres Erbe der Klassengesellschaft ansehen (115), vielmehr sei die Negation der bürgerlichen Geschlechtsmoral und –praxis durch die proletarisch-revolutionäre als „Aufhebung“ zu verstehen (99).

Dabei hält H. alles andere als ein Plädoyer für die lebenslange, monogame Ehe, immerhin sei es „denkbar und widerspricht dem Ziel der kommunistischen Gesellschaft gewiß nicht, wenn künftige, von der Notwendigkeit der unmittelbaren materiellen Produktion in weit größerem Maß freigesetzte Generationen der Liebe weniger ´sorglos pflegen´ (...) werden, als das uns, eben jener materiellen Produktion und in Klassenkämpfen verhaftet, heute möglich ist. Denkbar wäre es dann auch, daß solidarische, freundschaftliche, von Kümmerlichkeiten und Verkrüppelungen freie Liebesbeziehungen zu mehr als einem Partner bestünden. Für undenkbar hingegen und mit kommunistischen Verhältnissen unvereinbar erachte ich, die individuelle Geschlechtsliebe undialektisch in universeller und anonymer Promiskuität aufzuheben, in einem Zustand, in dem die sexuellen Verhältnisse den Charakter des Individuellen verlieren, von allgemeiner gleichgültiger Austauschbarkeit sind“ (115/116).

Erkenntnisschranken

Freilich stieß H.s Auseinandersetzung mit Problemen der Sexualität, deren großes Verdienst v.a. darin besteht, dieses bis dahin in der marxistischen Wissenschaft vielfach nachlässig behandelte Thema aufs Tapet gebracht zu haben, auch auf Grenzen: so erscheinen ihm Sexualität und Familie, sexuelle und Familienverhältnisse allzu oft als Einheit, menschliche Liebesverhältnisse und Ehebeziehungen werden allzu häufig in einem Atemzug diskutiert. Zuletzt ist noch ein Beispiel dafür anzuführen, dass selbst ein hervorragender Wissenschafter und engagierter Kommunist wie Walter Hollitscher kräftig danebengreifen kann: gemeint sind H.s Aussagen zur Homosexualität. Zwar hätte ihm seine in Betracht gezogene Suche nach neuen Strukturformen der PartnerInnenschaft, seine Auffassung von den „Liebesverhältnissen“ als „progressiv humanisierbar“/6/ und seine (dialektischen) Überlegungen zur „bio(psycho)sozialen Einheit Mensch“ den Blick dafür frei gemacht, von gleichwertigen Varianten des Sexualverhaltens auszugehen. Von seinen eigenen Grundannahmen abweichend lässt H. jedoch die Homosexualität nur als „diese sexuelle Abartigkeit“/7/ durchgehen.

Insgesamt finden sich nur zwei Aussagen von H. zur Homosexualität, wobei beide zur Verfestigung altbekannter Vorurteile dienen: ganz in der Tradition der in der ArbeiterInnenbewegung allzu lange gängigen Interpretation von Homosexualität als Dekadenz- und Verfallserscheinung/8/ geht H. davon aus, dass Homosexualität durch Verführung oder Störungen in der Entwicklung eines Kindes verursacht wird: „In den griechischen Sportschulen der Antike sowie in ehemaligen preußischen Offiziersschulen bzw. in heutigen englischen Internatsschulen wurde und wird mit geradezu gruppentypischer Häufigkeit Homosexualität anerzogen“ (24). Seine Schlussfolgerung, sie sei „somit – sofern sie durch das Milieu bedingt ist – ´erlernbar´ (und auch ´verlernbar´)“ lässt den Wunsch nach „Behandlung“ und „Heilung“ erkennen.

H.s Unterscheidung zwischen Verführten und kranken (ausschließlich männlichen!) Homosexuellen wird auch deutlich bei seiner Erwähnung eines in den USA angestellten Experiments, bei dem männliche Ratten sich deshalb homosexuell verhalten haben sollen, weil ihre Mütter während der Schwangerschaft „Belastungs- und Spannungszuständen“ (23) ausgesetzt waren. Erscheint ihm im Anschluss an diese Experimente die „vorgeburtliche hormonale Umstimmung in Richtung männlicher Homosexualität“ (24) immerhin nur als „Möglichkeit“, hat er Jahre später (in seinem sechsbändigen Hauptwerk) den diesbezüglichen „Nachweis“ gefunden: als Zeuge dient ihm die pseudomaterialistische Schule des Berliner Hormonforschers Günter Dörner, die „aufgrund von Tierversuchen und klinisch-medizinischen Untersuchungen nachweisen (konnte), daß die geschlechtsspezifische Ausformung für sexuelles Verlangen in zuständigen Gehirnregionen von der Konzentration des Sexualhormons Testosteron abhängt. (...) Eine zu niedrige Hormonkonzentration während der ´kritischen Phase´ der geschlechtsspezifischen Gehirndifferenzierung kann dazu führen, daß Knaben geboren werden, die später überwiegend weibliches, d.h. in diesem Falle homosexuelles Verhalten zeigen, da sie ein mehr weiblich veranlagtes Hirn haben“./9/

Nicht nur dass H. in seinem „Nachweis“-Eifer Aussagen zur weiblichen Homosexualität schuldig bleibt; generell ist zu fragen, warum er sein Interesse auf die „Ursachenforschung“, auf ätiologische Faktoren konzentriert, ohne ein Wort über jene zu verlieren, die im Rahmen des widersprüchlichen Phänomens Homosexualität im Vordergrund stehen, nämlich psychosoziale Aspekte und damit im Zusammenhang stehende Fragen, die letztlich nicht naturwissenschaftlich, sondern politisch und gesellschaftlich zu beantworten sind. Sicher ist an H. nicht mit der Messlatte des Jahres 2001 heranzugehen. Ein heutiges marxistisches Verständnis von der Sexualität des Menschen fragt wohl kaum nach sogenannten natürlichen Gegebenheiten abweichenden Verhaltens. Dennoch dürfte H., der zahlreiche Arbeiten und Forschungen aus den wichtigsten kapitalistischen Ländern auswertete, jene sexuologische Literatur der DDR nicht bekannt gewesen sein, die Anfang der 70er – also exakt zur Zeit von H.s Publikationen – eine Enttabuisierung einleitete und im Anschluss an die internationale Sexualforschung Homosexualität nicht länger als biologische Normabweichung, sondern als „Variante“ des Sexuallebens und somit mit Blick auf heterosexuelle Beziehungen als gleichwertig definierte. Nachdem auch heute eine „marxistische Herangehensweise an die Problematik der Sexualität immer noch mehr eine Aufgabe, als ein ausgearbeitetes Konzept“/10/ ist, sind Hollitschers Beiträge nichtsdestotrotz nicht hoch genug einzuschätzen.

Manfred Mugrauer studiert Politikwissenschaft an der Uni Wien.

Zuerst erschienen in: UNITAT (rote StudentInnenzeitung des KSV), Nr. 3/2001

Anmerkungen

1/ Haug, Wolfgang Fritz: Warenästhetik, Sexualität und Herrschaft. Fischer 1972, S. 170
2/ Hollitscher, Walter: Sexploitation oder Der (in)diskrete Charme der Bourgeoisie; in: Weg und Ziel, Nr. 12/73, S. 481
3/ Auf Anregung Hollitschers wurde dieser Terminus in „Die deutsche Ideologie“ (MEW, Bd. 3, S. 44) im MEGA-Probeband 1972 richtiggestellt. Zuvor war statt „Liebesverhältnisse“ fälschlicherweise „Lebensverhältnisse“ entziffert worden.
4/ Hollitscher, Walter: Lebewesen Mensch. Akademie-Verlag 1985, S. 136
5/ Holzinger, Lutz: Kommunisten und die Liebe; in: Weg und Ziel, Nr. 12/75, S. 535
6/ Lebewesen Mensch, a.a.O., S. 136
7/ Sexualität und Revolution, S. 20; in der Neuausgabe korrigierte Hollitscher diese Formulierung in „dieses sexuelle Verhalten“; vgl. S. 24
8/ siehe dazu auch meinen Beitrag „Links und linksgestrickt. Über die Widersprüchlichkeit marxistischer Theoriebildung zur Homosexualität und die politische Halbheit in der Haltung der kommunistischen ArbeiterInnenbewegung“, in: UNITAT, Nr. 2/00
9/ Lebewesen Mensch, a.a.O., S. 135
10/ Steigerwald, Robert: Oktoberrevolution und Familienrecht; in: Hohmann, Joachim S. (Hg.): Sexualforschung und –politik in der Sowjetunion seit 1917. Lang 1990, S. 55