Österreich: Rotes Kreuz und Rosa Blut
- Montag, 19. Februar 2007 @ 18:54
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Sowohl die Klage über den Mangel an Spendern als auch die neue Werbelinie sind blanker Hohn jenen gegenüber, die zwar gerne Blut spenden würden aber nicht dürfen: Denn Homosexuelle Männer gelten beim ÖRK als HIV-Risiko und somit als ungeeignet für eine Blutspende. Eine kritische Auseinandersetzung mit dieser diskriminierenden Praxis findet beim ÖRK offensichtlich immer noch nicht statt.
Aktuelle Praxis
Vor einer Blutspende hat der potentielle Spender einen ausführlichen Fragebogen auszufüllen.
"Frage 35. Wurde bei Ihnen jemals eine HIV-Infektion nachgewiesen oder sind Sie einem erhöhten Risiko einer HIV (AIDS)-Infektion ausgesetzt gewesen (...) als Mann Sex mit einem Mann; (...)? Betrifft auch Partner von Personen mit den angeführten Risiken."
Wer als homosexueller Mann diese Frage korrekt und wahrheitsgemäß beantwortet ist automatisch als Spender ungeeignet – wegen des angeblich höheren HIV-Risikos homosexueller Männer. Eine Praxis, die das ÖRK nicht für diskriminierend hält, sondern auch noch offensiv verteidigt: So meinte Mitte des Vorjahres die Operative Leiterin der Blutspendezentrale Wien (ÖRK), Frau Dr. Eva Menichetti: "durch den Ausschluss von Schwulen erhöhen wir die Sicherheit der Blutspende um 30%". Die Wahrscheinlichkeit bei einem schwulen Mann auf einen HIV-Positiven zu treffen sei höher als bei einem heterosexuellen Mann, das ergebe sich aus den einschlägigen Statistiken.
Eine Meinung die viele Mediziner so nicht teilen und die erst letztes Jahr wieder in der Kritik zahlreicher NGO`s stand – jedoch ohne Ergebnis.
Reaktionen der Politik
Empört über diese Praxis zeigte sich damals auch die SPÖ – als sie noch in Opposition war. "Das Blutspendeverbot für homosexuelle Männer ist durch nichts zu rechtfertigen und bedeutet eine Diskriminierung homosexueller Männer", hieß es da noch von Seiten des SPÖ-Parlamentsklubs. Der sah damit die – damals noch – SPÖ-Forderung nach einem wirksamen Antidiskriminierungsgesetz bestätigt. Es sei "aber auch klar, dass dieses Gesetz erst dann realisiert wird, wenn die SPÖ wieder Regierungsverantwortung trägt."
Na dann - ?
Wieder einmal sei hiermit die SPÖ an ihre Standpunkte VOR der Wahl erinnert. Das ÖRK beruft sich bei seiner faktischen Diskriminierung Homosexueller auf die strengen Anforderungen des Blutsicherheitsgesetz 1999 (BSG 1999) sowie der begleitenden Verordnungen und Richtlinien. Eine Entsprechende Klarstellung von Seiten des Gesundheitsministeriums oder eine Novellierung des Gesetzes könnte ihm diese fadenscheinige Argumentationsgrundlage schnell entziehen. Nach den schönen SPÖ-Worten warten wir wieder einmal auf Taten.