Willkommen bei Red:out! KPÖ 

Stellungnahme zum Prozess gegen einen Grazer KPÖ-Gemeinderat

  • Freitag, 5. Dezember 2008 @ 07:01
  • Angezeigt 5,298
Archiv Zum kürzlich ergangenen Urteil gegen einen Grazer KPÖ-Gemeinderat und Aktivisten von Red:out!-Graz gibt die Bundesparteigruppe Red:out! folgende Stellungnahme ab: Ein ehemaliger Grazer KPÖ-Gemeinderat und langjähriger Aktivist in les:bi:schwulen Zusammenhängen stand diesen Donnerstag in Graz vor Gericht. Bei ihm waren zuvor bei einer Hausdurchsuchung Fotos und Filme mit kinderpornografischen Darstellungen gefunden worden.

Diese Anklage ist eine von knapp 100 Anzeigen die im Rahmen der vom Bundeskriminalamt durchgeführten Operation "Sledgehammer" in der Steiermark erhoben wurden, die Angeklagten sind quer durch alle sozialen Schichten verteilt.

In I. Instanz wurde der Angeklagte nun wegen Besitzes von kinderpornografischen Materials schuldig gesprochen und zu einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 1.800 Euro sowie einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten verurteilt. Der Angeklagte – der weiterhin seine Unschuld beteuert – hat Berufung eingelegt, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Der Betroffene hatte nach bekanntwerden der Vorwürfe Anfang Oktober sofort sein Gemeinderatsmandat zurückgelegt und sein Dienstverhältnis als Angestellter der Stadt Graz einvernehmlich gelöst. Die KPÖ-Graz hat sich - unter Nennung des Namen des Betroffenen - sofort distanziert und zeigte sich "schockiert und entsetzt", gleichzeitig (sic!) gelte aber die Unschuldsvermutung für den Betroffenen. Kurz darauf hat der Bundesausschuss der KPÖ den betroffenen Genossen - wiederum unter Nennung seines Namens – in einem offenen Brief aufgefordert seine Parteimitgliedschaft ruhend zu stellen.

Wir haben diese Vorgangsweise - intern - als inkonsequent und unsolidarisch kritisiert.

Das vor allem aus grundsätzlichen Überlegungen heraus: Wir können nicht an anderer Stelle - völlig zu Recht - die Politik einer FPÖ kritisieren, die "straffällige" Asylbewerber abschieben will, bevor deren Strafverfahren mit einer rechtskräftigen Verurteilung geendet haben, auf der anderen Seite aber ein Parteimitglied öffentlich bloßstellen, nur weil es sich bei einer Anklage nach §207a Strafgesetzbuch um ein besonders heikles und von vielen Menschen als besonders verwerflich empfundenes Delikt handelt. Gerade der Vorwurf eines Sexualdelikts führt sehr oft zu "politischem Rufmord" selbst wenn sich nachträglich die Unschuld des Beklagten herausstellt.

Wir können daher auch das Vorgehen der Grazer KPÖ nicht nachvollziehen: Wenn man/frau wirklich die Unschuldsvermutung ernst nimmt, wäre statt eines Rücktritts als Gemeinderat und der Lösung des Dienstverhältnisses als Magistratsangestellter wohl ein Ruhendstellen des Mandats und eine (unbezahlte) Beurlaubung bis zum Ergehen eines Urteiles in I. Instanz angemessen gewesen. So entstand medial der Eindruck eines Schuldeingeständnisses.

Um nicht missverstanden zu werden: unser Standpunkt zum Themenkreis Kindesmissbrauch/Kinderpornografie ist unmissverständlich: jede Verharmlosung und Bagatellisierung ist strikt abzulehnen.

Es solches Delikt disqualifiziert natürlich auch für verantwortliche Funktionen innerhalb unserer Partei.

Allerdings wäre unserer Meinung nach erst das Ergehen des Urteils in erster Instanz der angemessene Zeitpunkt gewesen, den Betroffenen zum Zurücklegen aller politischen Funktionen und seiner Parteimitgliedschaft aufzufordern. Alles andere gleicht unserer Meinung nach einer internen Vorverurteilung und ist mit dem Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren nicht vereinbar. Daher haben wir auch erst jetzt eine öffentliche Stellungnahme zu diesem Verfahren abgegeben.

Aus aktuellen Anlass sei hier noch einmal auf den Standpunkt von Red:out! zum Themenkreis Kindesmissbrauch/Kinderpornografie hingewiesen:

Jede Pornographische Darstellung von Kindern entsteht durch einen sexuellen Übergriff auf ein Kind, verletzt dessen sexuelle Integrität und Selbstbestimmung. Jede Bagatellisierung von Kinderpornografie ist daher entschieden abzulehnen. Das Thema Kindesmissbrauch (und somit auch Kinderpornografie) ist aber derartig emotional aufgeladen das eine sachliche Debatte oftmals nur schwerlich möglich ist.

Trotzdem sollte unserer Meinung nach auch hier nüchtern analysiert werden: Die generalpräventive Wirkung von Strafverschärfungen ("abschreckende Wirkung") ist in der Kriminologie sehr umstritten und wissenschaftlich kaum belegbar. Statt populistischer Strafverschärfungen bei Sexualdelikten erscheint uns auch hier die Prävention wichtiger: sowohl auf der Seite potentieller Opfer – durch Aufklärung und (Be-)Stärkung von Kindern, Sensibilisierung von Lehrern und ErzieherInnen einerseits, sowie, so unpopulär das sein mag, auch durch die Prävention bei potentiellen oder tatsächlichen Tätern. Gerade in diesem Bereich gibt es neue Ansätze (so zb das Therapieprogramm für potentielle Täter am Instituts für Sexualmedizin der Charité in Berlin) die durchaus Wirkung zeigen.
Haftstrafen alleine, ohne Therapie sowie intensive Begleitung nach der Haftentlassung werden gerade bei Sexualstraftätern an der Rückfallquote nichts ändern und so eher mehr denn weniger neue Opfer hervorbringen. Natürlich gibt es aber auch bei Sexualstraftätern einen Punkt, wo die Möglichkeiten von Therapie und Resozialisierung an ihre Grenzen stoßen und zu einer gegebenenfalls lebenslangen Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher keine Alternativen mehr bestehen.
Beim Opferschutz im Verfahren wurden durch die mit 1.1.2008 in Kraft getretene neue Strafprozessordnung deutliche Verbesserungen erreicht. Es muss nun abgewartet werden wie sich die neuen Regelungen bewähren und dann im Austausch mit Betroffenen-Organisationen wie z.B. dem Weisen Ring korrigiert und nachgebessert werden.

Insgesamt sind wir der Meinung dass das geltende Strafrecht eine ausreichend breite Palette an Möglichkeiten bietet. Investiert werden sollte in die Prävention und in die finanzielle Ausstattung der Opferschutzorganisationen. Alles andere hieße sich einer rechtsgerichteten Law&Order Politik anzuschließen die von "Volle Härte bei Kindesmissbrauch" (ÖVP) bis hin zu "lebenslang oder medizinische Kastration" (FPÖ) reicht. Das kann nicht Position einer kommunistischen Partei sein.

Im aktuellen Anlassfall wird die Lage zusätzlich dadurch kompliziert das es sich bei dem Betroffenen um einen Aktivisten von Red.out!-Graz handelt. Das immer noch weitverbreitete Stereotyp von homosexuellen "Kinderschänder" wird somit aktiviert und bedient. Solche pauschalen Gleichstellungen werden von uns natürlich auf das Entschiedenste zurückgewiesen. Allein der Blick auf die im Rahmen der jetzigen Ermittlungsaktion knapp 100 Angeklagten zeigt, dass diese sich sowohl in allen sozialen Schichten zu finden sind als auch in der überwiegenden Mehrzahl heterosexuell sind.

Wenn ein Grazer Genosse meint, es gäbe "keine Verbindung zwischen der KPÖ und den verhandelten Tatbeständen", dann ist das falsch. Denn natürlich muss sich eine kommunistische Partei auch mit Sexismus (selbst bis hin zu sexuellen Übergriffen und kriminellen Handlungen) in den eigenen Reihen auseinandersetzen. Dazu ist mehr notwendig als der einfache Weg einer raschen Distanzierung vom Täter um medialen Schaden von der Partei abzuwenden.

Red:out!, am 5.12.2008