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Landtags- und Gemeinderatswahlen in Oberösterreich

  • Mittwoch, 24. Juni 2009 @ 11:23
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Aktuell Kaum sind die Europaparlamentswahlen geschlagen, steht in Oberösterreich der nächste Wahlkampf bevor.

Gerade in Linz, wo die KPÖ bei den letzten Gemeinderatswahlen nur um 33 Stimmen den Einzug in den Gemeinderat verpasst hat und auch jetzt bei den EU-Wahlen vergleichsweise gut abgeschnitten hat, ist dies ein sehr wichtiger Wahlkampf für die KPÖ

Um zur Landtagswahl zugelassen zu werden, sind landesweit mindestens 400 Unterstützungserklärungen (80 pro Wahlkreis), für die Gemeinderatswahl in den Statutarstädten Linz, Steyr und Wels mindestens 40 Unterstützungserklärungen erforderlich. Diese Unterschriften müssen vor dem Magistrat oder Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes geleistet werden.

Wir ersuchen daher alle an einer Kandidatur der KPÖ interessierten Menschen, uns bei der Landtags- und Gemeinderatswahl 2009 zu unterstützen. Bei der Abgabe einer Unterstützungserklärung ersuchen wir folgendes zu beachten:
• Voraussetzung für eine Unterstützungserklärung ist die österreichische Staatsbürgerschaft und das aktive Wahlrecht (Vollendung des 16. Lebensjahres am Tag der Wahl). Bei der Gemeinderatswahl sind auch Menschen mit der Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes wahlberechtigt (Hauptwohnsitz und Eintragung im Wählerverzeichnis bzw. in der Europa-Wählerevidenz in der jeweiligen Gemeinde vorausgesetzt).
• Die Unterschrift kann nach dem Stichtag am 5. Juni 2009 vor dem zuständigen Magistrat bzw. Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes geleistet werden. Bitte dazu das beiliegende Formular verwenden (bei den Magistraten Linz, Steyr und Wels liegen Leerformulare auch bei den Ämtern auf).
• Bitte in das Formular nur Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Adresse eintragen, die übrigen Angaben werden vom Amt ausgefüllt.
• Besonders wichtig! Die Unterschrift muss persönlich vor den BeamtInnen beim Magistrat oder Gemeindeamt geleistet werden, sonst ist das Formular ungültig. Also nicht vorher unterschreiben!
• Bitte zur Unterschriftsleistung unbedingt einen gültigen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis etc.) mitnehmen.
• Laut Landtagswahl- bzw. Kommunalwahlordnung sind Unterstützungserklärungen von den zuständigen Gemeindeämtern bzw. Magistraten unverzüglich zu bestätigen, also keine Wartezeiten zulässig und es kann eine Unterstützungserklärung nur für eine Partei abgegeben werden.
• Das bestätigte Formular bitte an die KPÖ (Melicharstraße 8, 4020 Linz) übermitteln (wenn vorhanden Rücksendekuvert verwenden) bzw. mitteilen, wo das Formular abgeholt werden kann. In Linz, Steyr und Wels kann die Unterstützungserklärung beim Magistrat liegen gelassen werden und wird von der KPÖ abgeholt.
• Wir ersuchen nach Abgabe einer Unterstützungserklärung um Mitteilung – Telefon (0732) 652156, Mail ooe@kpoe.at, SMS +43 699 10656633 – wenn und wo Unterstützungserklärungen für die KPÖ abzuholen sind.
• Unterstützungserklärungen können bis spätestens 11. August 2009 (Einreichungsschluss) abgegeben werden, wir wollen die Sammlung jedoch aus organisatorischen Gründen bis 3. August abschließen.
• Bei Bedarf stehen Formulare für Unterstützungserklärungen als PDF-File zum Download auch unter http://ooe.kpoe.at/images/ue-ltw.pdf zur Verfügung (Formulare für die Gemeinderatswahl in Linz unter http://ooe.kpoe.at/images/ue-grwlinz.pdf, in Steyr unter http://ooe.kpoe.at/images/ue-grwsteyr.pdf, in Wels unter http://ooe.kpoe.at/images/ue-grwwels.pdf) oder können bei der KPÖ-Oberösterreich, Melicharstraße 8, 4020 Linz, Telefon (0732) 652156), Mail ooe@kpoe.at angefordert werden.

Wir danken für die Unterstützung!

Ort und Zeit der Unterschriftenleistung

• Linz: Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 1. OG, Zimmer 1110, Einwohner- und Standesamt, Wählerevidenz, Mo und Do 7-12.30, 13.30-18 Uhr, Di und Mi 7-13.30 Uhr, Fr 7-14 Uhr
• Steyr: Rathaus, Stadtplatz 27, Erdgeschoß, Hof links, Zimmer 20, Wählerevidenz, Mo, Di und Do 8.30-12 und 13.30-16 Uhr, Mi und Fr 8.30-12 Uhr
• Wels: Rathaus, Stadtplatz 1, Erdgeschoß, Zimmer 36, Wähler- und Meldeservice, Mo-Fr 8-13, Mo, Di und Do 14-16.30 Uhr
• Übrige Gemeinden: beim Gemeindeamt zu den jeweiligen Amtsstunden